Schwerpunkte unserer Tätigkeit

Schwerpunkte unserer Tätigkeit

1. Geschlossene Fonds und Single Investments
2. Streitführung und Streitschlichtung
3. Weitere Tätigkeitsfelder

1. Geschlossene Fonds und Single Investments

Wir beraten die Anbieter von geschlossenen Fonds, Banken und andere Finanzdienstleister sowie Einzelinvestoren in geschlossenen Fondsstrukturen in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen, die mit der Strukturierung und Umsetzung solcher Fondsstrukturen und Investments auch in grenzüberschreitenden Gestaltungen einhergehen.

Zu den durch uns beratenen Fondsprodukten und –strukturen gehören insbesondere:


  • Immobilienfonds und -investments,
  • Schiffsfonds,
  • Alternative Investmentfonds und Investments in regenerative Energien,
  • Lebensversicherungsfonds,
  • Private-Equity-Fonds,
  • Medienfonds und -investments (Filmproduktion, Computerspiele, Patententwicklungen),
  • Leasingfonds- und investments (insbesondere Flugzeugleasing).

Unser Beratungsansatz ist ein umfassender. Die Betreuung unserer Mandanten beginnt nicht erst mit der Erstellung des Verkaufsprospektes und endet nicht bereits mit der Platzierung eines Fondsangebotes. Wir beraten von der Investitionsidee bis zur vollständigen Abwicklung des Fonds. Insoweit erstreckt sich unser Beratungsangebot u.a. auf alle Fragen des Steuerrechts, des Kapitalmarktrechts sowie des Vertrags- und Gesellschaftsrechts.


Hinsichtlich der Strukturierungsphase verfügen die Rechtsanwälte unserer Sozietät über eine langjährige praktische Erfahrung bei der


  • Entwicklung und praktischen Umsetzung von Steuerkonzepten,
  • Gestaltung und Verhandlung des gesamten Vertragswerkes einschließlich der Asset-bezogenen Verträge,
  • inhaltlichen Gestaltung von Verkaufsprospekten,
  • Abstimmung mit den zuständigen Behörden.

In Bezug auf die Vorbereitung und Durchführung des Vertriebs von geschlossenen Fonds
beraten wir bei der


  • Gestaltung der Zeichnungsdokumentation,
  • Gestaltung und Verhandlung der vertriebsbezogenen Verträge,
  • Berücksichtigung und Umsetzung etwaiger Nachtragspflichten,
  • Abwehr von Haftungsansprüchen.

In der Implementierungsphase eines Fondsproduktes schließt unser Angebot insbesondere die folgenden Beratungsleistungen ein:


  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen und Beschlussverfahren,
  • Durchführung und ggf. Änderung der Asset-bezogenen Verträge
  • Anlegerverwaltung und –kommunikation, einschließlich der Übertragung von Fondsanteilen.

Weiterhin verfügt unsere Sozietät über eine besondere Expertise auf dem Gebiet der Betreuung von geschlossenen Fonds in der Krisensituation. Unser Leistungsangebot umfasst hierbei die rechtliche Beratung bei:


  • Analyse der Situation und Entwicklung möglicher Alternativstrukturen,
  • der steuerlichen und der vertrags- und gesellschaftrechtlichen Restrukturierung,
  • der in diesem Zusammenhang erforderlichen Kommunikation mit den Anlegern und den Vertragspartnern sowie
  • der Abwehr von Haftungsansprüchen.

Im Hinblick auf den Geschäftsbetrieb der Anbieter geschlossener Fonds sowie anderer Finanzdienstleister gehört hierzu die Beratung zu Fragen der regulatorischen Rahmenbedingungen, des Kapitalmarktrechts, des Geldwäscherechts, des Datenschutzrechts sowie des Anleger- und Verbraucherschutzrechts.

Insgesamt ermöglicht die jeweilige Spezialisierung unserer Rechtsanwälte auf unterschiedliche Aspekte der Fondsberatung so eine in sich geschlossene Beratung von Anbietern in allen rechtlichen Belangen des Fondsgeschäfts.


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2. Streitführung und Streitschlichtung

Der zweite Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Betreuung streitiger wirtschaftsrechtlicher Mandate. Wir vertreten unsere Mandanten, überwiegend inländische wie ausländische Kapital- oder Personengesellschaften, vor Behörden (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundeskartellamt, Europäische Kommission, Finanzbehörden), den Instanzgerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes), Schiedsgerichten und den Finanzgerichten (einschließlich des Bundesfinanzhofs).

Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung bei der Führung komplexer Rechtsstreitigkeiten, vor allem auf den Gebieten


  • des Kapitalmarktrechtes, einschließlich der Abwehr von Prospekthaftungsklagen im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds, Sammel- und Massenklagen,
  • der Vorstands- und Geschäftsführerhaftung,
  • des Handels- und Gesellschaftsrechts, unter Einschluß von Verfahren im Zusammenhang mit M&A Transaktionen,
  • des Franchiserechts,
  • des Gewerblichen Rechtsschutzes mit Ausnahme des Patentrechts,
  • des Presserechts,
  • des Wettbewerbs- und Kartellrechts,
  • des Bau- und Architektenrechts.

Darüber hinaus beraten wir bei streitigen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden. Die Beratung setzt dabei häufig schon vor dem eigentlichen Einspruchsverfahren ein, etwa im Zusammenhang mit konfliktträchtigen Außenprüfungen.

Unser Leistungsspektrum geht über die klassische Prozeßvertretung hinaus. Soweit geboten, leiten wir Mediationsverfahren ein und wahren die Interessen unserer Mandanten in derartigen Verfahren der alternativen Streitschlichtung.

Die Wahrung der Interessen unserer Mandanten steht stets im Vordergrund unseres Handelns. Das heißt für uns auch, daß wir von der Einleitung sinnloser Prozesse oder Rechtsmittel abraten, auch wenn dies zu einer schnellen Beendigung unserer Einschaltung führt. Ebenso fördern wir die außergerichtliche Streitbeilegung, wenn dies nach der objektiven Interessenlage geboten ist.

Wir sind überzeugt davon, daß der Erfolg unserer Mandanten in streitigen Auseinandersetzungen ganz maßgeblich von dem persönlichen Einsatz eines einzelnen, für die Sache insgesamt verantwortlichen, den streitigen Sachverhalt und die aufgeworfenen Rechtsfragen in ihren gesamten Facetten kennenden Rechtsanwaltes abhängt. Nur so können – nicht selten verhängnisvolle – Widersprüche in den tatsächlichen Ausführungen oder logische Brüche in der rechtlichen Argumentation vermieden werden. Wir halten – von Ausnahmen abgesehen – nichts davon, die Betreuung eines Rechtsstreites an größere Teams von Rechtsanwälten zu delegieren. Es ist ungeachtet dessen unser Anspruch, alle streitentscheidenden Rechtsprobleme in der jeweils gebotenen wissenschaftlichen Tiefe zu erfassen.


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3. Weitere Tätigkeitsfelder

a) Medienrecht und Lizenzrecht
Die Sozietät berat auch zu ausgesuchten Themen des Medien- und Lizenzrechtes. So berät sie insbesondere Filmhersteller bei der Umsetzung nationaler und internationaler Filmproduktionen, insbesondere bei der rechtlichen Gestaltung der für die Filmproduktion und –auswertung relevanten Verträge. Darüber hinaus begleiten wir Mandanten, die sich an Filmproduktionen des ausführenden Produzenten beteiligen.

b) Immobilienrecht
Im Beratungsfeld Immobilienrecht beraten wir schwerpunktmäßig den An- und Verkauf von Immobilien. Hierzu gehört insbesondere der Entwurf und die Verhandlung von Kaufverträgen, sowohl für Erwerber im sog. „Asset-Deal“ als auch im „Share-Deal“. Ferner beraten wir die steuerliche Gestaltung von Akquisitionsstrukturen. Darüber hinaus beraten wir bei der rechtlichen – insbesondere steuerrechtlichen – Gestaltung der Finanzierung des Kaufpreises bzw. der Baukosten.

c) Vertragsgestaltung in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Handels-, Bau- und Architektenrecht, Gestaltung von Werbemaßnahmen

Gerade unsere reiche Erfahrung in der Prozeßvertretung schärft dabei den Blick für Risiken, die bei nicht sachgerechter Behandlung zu mitunter erheblichen Nachteilen in eventuellen streitigen Auseinandersetzungen führen.

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